Generelles & Bedingungen

Sämtliche Objekte sind Teil einer Sammlung, die im Laufe von über 40 Jahren zusammen getragen wurde. Sie sind sehr wertvoll und zum größten Teil einzigartig. Sämtliche Objekte werden vermietet und sind nicht käuflich zu erwerben. Sie sind und bleiben zu jedem Zeitpunkt Eigentum des Vermieters.

 

Transport der Objekte

Um den An- und Abtransport kümmert sich der Vermieter, eventuell auch in Absprache mit Subunternehmern. Die Kosten dafür übernimmt der Veranstalter. Sämtliche Objekte werden vom Vermieter persönlich begleitet.  Nur so ist ein reibungsloser Auf- und Abbau gewährleistet. Für den Auf- und Abbau ist es notwendig, dass der Veranstalter ein oder zwei Helfer stellt, die bei der Positionierung der Objekte und Dekoration helfen. Der Auf- oder Abbau kann je nach Aufwand und Zahl der Objekte bis zu acht Stunden dauern.

 

Darstellung der Objekte

Alle Objekte sind professionell beschriftet und/oder erklären sich selbst. Sie werden mit entsprechenden Beschriftungen und/oder Schrifttafeln geliefert. Die Dekoration sowie die Bestückung der Vitrinen und Schaufensterpuppen übernimmt der Vermieter persönlich.

 

Schutz der Objekte

Alle kleineren Objekte dürfen nur in abschließbaren Vitrinen präsentiert werden. Die Vitrinen müssen vom Veranstalter gestellt werden. Die Fahrzeuge dürfen nur hinter einer adäquaten, unzugänglichen Absperrung präsentiert werden. Sämtliche Objekte müssen durch einen Objektschutz und/oder Videokameras bewacht werden. Die Kosten dafür trägt der Veranstalter. Bei Beschädigung oder Diebstahl haftet der Veranstalter.

 

Versicherung der Objekte

Für sämtliche Objekte wird eine Auflistung mit dem vom Vermieter festgelegten Versicherungswert zur Verfügung gestellt. Einem diesem Versicherungswert entsprechende Versicherungsgarantie wird dem Vermieter von Seiten des Veranstalters vor dem Transport der Objekte schriftlich zugesichert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei allen Objekten um Einzelstücke handelt, die jeweils einen beträchtlichen Wert darstellen. Dieser wird in der Liste der Versicherungssummen ausgewiesen. Bei Verlust oder Beschädigung eines der Objekte wird die festgelegte Summe sieben Tage nach Verlust oder Beschädigung ohne Abzüge fällig. Die Kosten für die Versicherung der Objekte trägt der Veranstalter.

 

Werbung für die Ausstellung / Logo

Eine Werbung für die Ausstellung mit dem Copyright geschützten James Bond und 007 Logo ist nicht erlaubt. Eventuelle Verfehlungen und daraus resultierende Copyright Kosten übernimmt der Veranstalter. Sämtliche Objekte sind und bleiben Eigentum des Vermieters.

 

Preise

Die Preise für die Vermietung richten sich nach Zahl der Objekte, Entfernung, Aufwand und Dauer der Ausstellung. Ein kostenloses, individuelles Angebot wird gerne erstellt. Um detailliert planen zu können, ist eine vorherige Besichtigung des Ortes der Ausstellung unabdingbar.

 

Rechtswahl / Gerichtsstand

Für die Kooperation zwischen Vermieter und Veranstalter und alle daraus resultierenden Ansprüche vereinbaren die Parteien deutsches Recht. Gerichtsstand ist in Hannover.